AGB
Nutzung der Mietfahrräder / E‑Bikes / Spezialfahrräder / des Mietgegenstands
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Mietfahrrads, E‑Bikes, Spezialfahrrads, Mietgegenstands — nachfolgend “Fahrrad” genannt -, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad nebst Zubehör nur gemäß der Mietzeit, in verkehrsüblicher Weise und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (STVO), nutzen. Er darf es nicht abseits gefestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen. Die Nutzung des Fahrrads/Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
Preise
Auf unserer Internetseite befinden sich die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preise, die als Mietzins für die Vermietung von Fahrrädern zu verstehen sind. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Preise nach seinem Ermessen und zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt zu ändern.
Fahrberechtigung / Mindestalter
Das Mindestalter für die Nutzung der E‑Bikes beträgt 16 Jahre. Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Kinder- und Jugendfahrräder dürfen Minderjährige während der gesamten Mietzeit nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen. Der Mieter erteilt seine Einwilligung durch die Übernahme und Übergabe des Mietgegenstands an den Minderjährigen und haftet für den minderjährigen Nutzer. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren, verschlossenen Ort (Raum) abzustellen. Außerhalb geschlossener Räume ist das Fahrrad beim Abstellen an einem festen Gegenstand (fest montierter Fahrradständer, Laterne, Zaun etc.) so gegen Diebstahl zu sichern, dass ein Entfernen durch Dritte nicht möglich sein sollte. Die Elektrofahrräder werden dem Mieter in geladenem Zustand übergeben. Für das rechtzeitige Nachladen des Elektrofahrrad-Akkus unterwegs ist der Mieter verantwortlich. Bei mehrtägiger Mietdauer ist auf das Laden des Akkus über Nacht zu achten! Die Rückgabe des Elektrofahrrades mit leerem Akku ist zugelassen, jedoch wird der Mieter mit den Ladekosten belastet. Des Weiteren sind die Kosten für das Laden des Akkus, unterwegs oder bei mehrtägiger Mietdauer, vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
Mängel / Reparatur während der Mietzeit
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden), wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der maximalen Belastung bei Gepäckträgern und Fahrradkörben trägt der Mieter die Reparaturkosten. Bei Schäden z.B. am Schlauch, an der Schaltung inkl. Züge, bei Reifendefekten, Speichenbrüchen, usw. trägt der Mieter die Kosten. Bei Luftverlust in den Reifen trägt der Vermieter die Kosten und für den Reifenersatz wird seitens des Vermieters kostenlos gesorgt. Bei Defekten am Fahrrad ist der Vermieter vor der Reparatur in einer Werkstatt unverzüglich zu unterrichten, andernfalls behält sich der Vermieter vor, die Kosten nicht zu erstatten. Bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgekosten wie Hotelübernachtungen, Taxifahrten, Bahnfahrkarten, Abholservice, Telefonkosten usw.
Unfall / Verlust / Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad an einem Unfall beteiligt war oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht gemäß den Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze usw.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der eventuell beteiligten Fahrzeuge enthalten. Ferner ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter über den Diebstahl oder das Abhandenkommen von Zubehör und jeglichen Elementen, die Bestandteil des Mietgegenstands sind, unverzüglich zu unterrichten.
Haftung
Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und/oder seiner Bestandteile sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten und trägt in diesem Fall alle Kosten, die dem Mieter infolgedessen entstanden sind. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Fahrrads und/oder seiner Bestandteile haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.
Versicherung
Der Vermieter gewährleistet dem Mieter für das gemietete Fahrrad eine Versicherung, die der Vermieter automatisch mit der Mietung des Fahrrads abschließt. Dabei gilt:
- Die auf dem Versicherungsformular aufgeführte Person erwirbt und unterliegt dem Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht für das jeweils im Versicherungsformular genannte Mietfahrrad.
- Der Versicherungsschutz beginnt und endet zu den Zeitpunkten, die im Versicherungsformular genannt werden.
- Dem Versicherungsschutz unterliegen folgende Gegenstände:
- nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrräder,
- für deren Funktion dienende Teile (Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.) – einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses.
- Der Versicherungsschutz umfasst versicherte Gegenstände, die beschädigt oder zerstört wurden oder abhandengekommen sind infolge:
- eines Unfalls,
- eines Sturzes,
- von vorsätzlichem Vandalismus,
- eines Brandes oder einer Explosion,
- von höherer Gewalt oder Naturkatastrophen.
- Vom Versicherungsschutz sind Schäden ausgeschlossen, die:
- durch den Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurden,
- infolge der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen jeglicher Art entstanden sind,
- infolge von ungewöhnlicher, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechender Verwendung des versicherten Fahrrads entstanden sind,
- infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel entstanden sind,
- infolge von Diebstahl entstanden sind.
- Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn das Fahrrad oder mit ihm in Verbindung stehende Elemente bzw. Accessoires durch Diebstahl abhanden gekommen sind.
- Die Versicherungsprämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und vor der Aushändigung des versicherten Fahrrads zu zahlen.
- Jegliche Änderungen der Versicherungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bestehen nicht und sind in jedem Fall ungültig.
- Neben diesen Versicherungsbedingungen gelten zusätzlich gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Rückgabe
Der Mieter hat dem Vermieter das Fahrrad/Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit und am vereinbarten Ort unter Beachtung der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach der Fahrradrückgabe aufgetretene Mängel, die der Mieter zu verantworten hat, dem Mieter gegenüber zu beanstanden und dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
Stornogebühren
Stornierungen können online über unser Reservierungssystem/Buchungssystem bis 14 Tage vor Reservierungsbeginn stornogebührenfrei vorgenommen werden. Danach werden bei Nichteinhaltung der Reservierung folgende Stornogebühren fällig: 14 Tage oder weniger vor Mietbeginn betragen die Stornogebühren 80% des Mietpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro anfällt. Bei einer kurzfristigen Stornierung (7 Tage und weniger vor Mietbeginn) des Transferservices ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, da dieser Transferservice durch ein Subunternehmen durchgeführt wird. Dem Mieter bleibt es unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Online-Vorbestellung bzw. Online-Reservierung
Fahrräder müssen mindestens 2 Tage im Voraus gebucht werden. Reservierungen für den gleichen Tag oder den Folgetag können nicht vorgenommen werden. Die Mietdauer muss mehr als einen Tag betragen.
Allgemeines
Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält.